Unter der Ultraschalltherapie versteht man die Anwendung mechanischer Schwingungen oberhalb des Hörschalls zu therapeutischen Zwecken. Durch Umwandlung der (mechanischen) Schallenergie in Wärmeenergie infolge der Absorption der Ultraschallenergie wird das bestrahlte Gewebe erwärmt.
Da im Unterhautfettgewebe relativ wenig Energie absorbiert wird, ergibt sich in den unterschiedlichen Halbwertstiefen der verschiedenen Gewebe eine gute Tiefenwirkung.
Zur physiologischen Wirkung zählen der Mikromassageeffekt, die Tiefenerwärmung durch Absorption und Reflexion sowie ein verbesserter Stoffaustausch. Vor allem an Sehnen, Bändern und Gelenkkapseln. Hervorzuheben sind die Analgesierung – lokal und reflektorisch, Verbesserung der Elastizität in kollagenem Gewebe (Narben) und Verbesserung der Kallusbildung nach Frakturen.
Zu den für die Ultraschallbehandlungen geltenden Indikationen zählen hauptsächlich Arthrosen, Tendinosen, Neuralgien und Neuritiden, Myogelosen und Muskelhartspann. Des weiteren posttraumatische und postoperative Zustände des Bewegungsapparates und Vernarbungen.